Die Zivilgesellschaft kann auf unterschiedliche Weise zur Entwicklung eines regulatorischen Rahmens für gemeinwohlorientierte KI beitragen. D64 etwa setzt auf einen bottom-up-Ansatz mit dem „Code of Conduct Demokratische KI für die Zivilgesellschaft“. Das Projekt versteht sich als Ergänzung zur EU-KI-Verordnung und entwickelt ethische Leitlinien für den Einsatz von KI, die mit Akteur*innen aus der Zivilgesellschaft gemeinsam entwickelt werden. Dabei geht es nicht nur um rechtliche Vorgaben, sondern um Werte, Nutzen und gesellschaftliche Auswirkungen.
Anke Obendiek betonte in diesem Zusammenhang, dass der Zugang zu offiziellen Normierungsprozessen für viele Organisationen nach wie vor schwierig ist. Mangelnde Ressourcen und „unfreundliche“ Rahmenbedingungen führen dazu, dass zivilgesellschaftliche Stimmen oft unterrepräsentiert bleiben. Gremiensitzungen finden beispielsweise meist unter der Woche statt, sind zeitintensiv und setzen spezialisiertes Fachwissen voraus. Gleichzeitig fehlt es an transparenten Informationen über Beteiligungsmöglichkeiten.
Leo Preu von CorrelAid schilderte aus anwendungsorientierter Perspektive, wie datengetriebene Projekte in der Zivilgesellschaft konkret unterstützt werden können – etwa durch die Einschätzung des tatsächlichen Nutzens und möglicher Risiken von KI-Anwendungen. Die Rolle der Zivilgesellschaft sieht er auch darin, kritisch zu hinterfragen, ob und wie KI-Technologien sinnvoll eingesetzt werden können. Die begrenzten Ressourcen vieler Initiativen fördern hier eine Form der Fokussierung auf das Wesentliche – eine Art „Bullshit-Detektor“.
Auch Dr. Patrick Gilroy vom TÜV-Verband betonte die Bedeutung zivilgesellschaftlicher Beteiligung, insbesondere im begleitenden Standardisierungsprozess zur EU-KI-Verordnung. Die Zivilgesellschaft sei hier eine wichtige Kraft, um Leitplanken gegenüber Staat und Wirtschaft mitzugestalten. Hierfür müsste sie im Prozess präsent und sichtbar sein, um sicherzustellen, dass ihre Werte und Perspektiven in technische Standards einfließen: „AI First darf nicht bedeuten People Second”.